Beglaubigte Übersetzung in Oldenburg

Urkunden, Zeugnisse und Nachweise – übersetzt von gerichtlich ermächtigten Übersetzern und von Behörden, Standesämtern, Gerichten und Hochschulen bundesweit anerkannt.

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer schriftlich bestätigt. Sie trägt einen Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift des Übersetzers und ist fest mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden.

Nur wer von einem deutschen Landgericht ermächtigt oder beeidigt wurde, darf solche Übersetzungen anfertigen. Umgangssprachlich wird das oft „amtliche Übersetzung", „offizielle Übersetzung" oder „vereidigte Übersetzung" genannt – gemeint ist dasselbe.

Diese Dokumente übersetzen wir für Sie

In unserem Übersetzungsbüro in Oldenburg bearbeiten wir täglich Urkunden für Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichte:

Hinweis zur Namensschreibung (ISO-Norm) Bei Urkunden in nichtlateinischer Schrift verlangen deutsche Standesämter in der Regel eine Transliteration der Namen nach ISO-Norm. Die Schreibweise weicht dann bewusst von der im Pass ab. Wir setzen die Norm korrekt um und führen die Passschreibweise zusätzlich auf, damit es bei der Behörde keine Rückfragen gibt.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Der Preis hängt von drei Faktoren ab: der Sprachkombination, dem Umfang und der Art des Dokuments. Standardurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden rechnen wir zum Pauschalpreis ab, weil ihr Aufbau bekannt ist. Bei längeren Texten – etwa Gerichtsurteilen oder Gutachten – erfolgt die Abrechnung nach Normzeilen.

Zuschläge können bei sehr eiligen Aufträgen, schwer lesbaren Vorlagen oder seltenen Sprachen anfallen. Sie erfahren den Endpreis immer vorab und verbindlich: Die Angebotserstellung ist kostenlos und unverbindlich.

Brauche ich eine Apostille?

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Sie wird auf das Originaldokument gesetzt, nicht auf die Übersetzung. Ob Sie eine Apostille, eine Legalisation oder gar keinen zusätzlichen Nachweis benötigen, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land der Vorlage, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab. Die Regelungen können sich zudem ändern.

Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen – fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, übersetzen wir sie gleich mit.

So läuft Ihre Beauftragung ab

  • Dokument senden: Ein Scan oder ein gut lesbares Handyfoto genügt – über unser Formular oder per E-Mail.
  • Festpreis erhalten: Sie bekommen ein unverbindliches Angebot mit Festpreis und Liefertermin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  • Übersetzung: Ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer fertigt die Übersetzung an und versieht sie mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk.
  • Lieferung: Sie erhalten die Übersetzung als PDF und auf Wunsch im Original per Post – oder holen sie in Oldenburg persönlich ab.

Muss ich das Original einreichen?

In den allermeisten Fällen genügt ein Scan oder ein gut lesbares Foto. Der Bestätigungsvermerk hält dann fest, dass eine Kopie als Vorlage diente. Nur wenn die Behörde ausdrücklich eine Übersetzung „vom Original" verlangt, brauchen wir das Originaldokument. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der zuständigen Stelle nach – das erspart Ihnen unter Umständen eine zweite Beauftragung.

Was die Oldenburger Stellen verlangen

Als Übersetzungsbüro in Oldenburg arbeiten wir regelmäßig für Unterlagen, die bei den hiesigen Stellen eingereicht werden – beim Standesamt, bei der Ausländerbehörde oder bei der Zeugnisanerkennungsstelle. Welche Fassung, welche Namensübertragung und welche Vermerke dort im Einzelfall verlangt werden, erfahren Sie verbindlich bei der jeweiligen Stelle. Wer das vorher klärt, spart sich den zweiten Behördengang.

Unser Büro liegt am Damm 23, wenige Minuten vom Schlossplatz und den städtischen Ämtern entfernt. Zu uns kommen Menschen, die für das Standesamt heiraten wollen, ihre Einbürgerung vorbereiten, einen ausländischen Abschluss anerkennen lassen oder einen Führerschein umschreiben müssen – dazu Unternehmen aus der Region mit Verträgen, Handelsregisterauszügen und technischer Dokumentation.

Neben Oldenburg arbeiten wir regelmäßig für Kundinnen und Kunden aus Bremen, Delmenhorst, Wilhelmshaven, Westerstede, Bad Zwischenahn, Rastede, Varel und dem übrigen Weser-Ems-Gebiet. Beglaubigte Übersetzungen sind bundesweit gültig – Sie müssen also nicht persönlich vorbeikommen: Ein Scan genügt, die fertige Übersetzung geht per Post an Sie raus. Alle Serviceorte im Überblick.

Weitere Sprachen

Zu diesen Sprachen finden Sie eigene Seiten mit Details zu Urkunden, Apostille und Ablauf:

Alle Sprachen im Überblick →

Welchen Nachweis eine Behörde im Einzelfall verlangt, entscheidet sie selbst.

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Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments. Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis und einen Liefertermin – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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