Vereidigte Dolmetscher
Ob Gerichtstermin, Trauung, Notartermin oder Behördengespräch: Wir stellen Ihnen einen allgemein beeidigten Dolmetscher zur Seite – auch kurzfristig und in seltenen Sprachen.
Kostenloses Angebot anfordern AnrufenWann Sie einen vereidigten Dolmetscher brauchen
Bei manchen Terminen – etwa vor Gericht, beim Standesamt oder beim Notar – wird eine beeidigte Sprachmittlung verlangt. Ob ein Bekannter oder ein Familienmitglied übersetzen darf, entscheidet die jeweilige Stelle; fragen Sie am besten vorab nach.
Gericht und Polizei
Bei Verhandlungen, Anhörungen und Vernehmungen wird ein allgemein beeidigter Dolmetscher hinzugezogen. Die Vergütung richtet sich in diesen Fällen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Standesamt und Eheschließung
Spricht einer der Verlobten nicht ausreichend Deutsch, verlangt das Standesamt für Anmeldung und Trauung einen vereidigten Dolmetscher. Wir begleiten beide Termine.
Notartermine
Beim Kaufvertrag, bei der Gründung einer Gesellschaft oder bei einer Vollmacht muss der Notar sicherstellen, dass alle Beteiligten den Text verstehen. Wir dolmetschen die Beurkundung und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Behörden, Ärzte und Unternehmen
Ausländerbehörde, Jobcenter, Jugendamt, Einbürgerungsgespräch, Arzttermin oder Geschäftsverhandlung – auch außerhalb des amtlichen Rahmens begleiten wir Sie.
Welche Dolmetscharten wir anbieten
- Konsekutivdolmetschen: Der Dolmetscher überträgt abschnittsweise, nachdem der Sprecher geendet hat. Der Standard bei Behörden-, Gerichts- und Notarterminen.
- Flüsterdolmetschen: Die Übertragung erfolgt leise für ein bis zwei Zuhörer, ohne den Ablauf zu unterbrechen – etwa bei einer Trauung.
- Simultandolmetschen: Zeitgleiche Übertragung mit Technik, geeignet für Konferenzen und größere Veranstaltungen.
- Telefon- und Videodolmetschen: Kurzfristig und ohne Anfahrt, sinnvoll bei knappen Terminen oder kurzen Gesprächen.
Frühzeitig anfragen lohnt sich Für seltene Sprachen und für Termine an Randzeiten sollten Sie uns möglichst früh Bescheid geben. Wir organisieren aber auch kurzfristig – fragen Sie an, bevor Sie den Termin absagen.
Was im Termin gesprochen wird, bleibt dort
Gerichtlich beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; für den Einsatz vor Gericht steht das ausdrücklich in § 189 Abs. 4 GVG. Das gilt für den Inhalt des Gesprächs ebenso wie für Unterlagen, die Sie uns zur Vorbereitung schicken – die werden auf dem Server nicht abgelegt, sondern gehen unmittelbar in unser Postfach.
Was wir von Ihnen brauchen
- Sprache und – falls bekannt – Dialekt oder Herkunftsregion
- Datum, Uhrzeit und voraussichtliche Dauer
- Ort des Termins beziehungsweise die Behörde
- Anlass des Termins, damit sich der Dolmetscher fachlich vorbereiten kann
- Vorhandene Unterlagen, sofern Sie diese weitergeben dürfen
Dolmetschen und Übersetzen kombiniert
Häufig brauchen Sie beides: einen Dolmetscher für den Termin und eine beglaubigte Übersetzung der zugehörigen Urkunden. Beauftragen Sie beides zusammen, stimmen wir Schreibweisen und Begriffe aufeinander ab – das vermeidet Rückfragen der Behörde.
Weitere Sprachen
Zu diesen Sprachen finden Sie eigene Seiten mit Details zu Urkunden, Apostille und Ablauf:
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