Diplom- oder Abschlussurkunde
Das Kerndokument mit Ihrem akademischen Grad – übersetzt in der Originalbezeichnung.
Für die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses verlangen Kammern, Approbationsbehörden und Arbeitgeber beglaubigte Übersetzungen – meist von mehreren Dokumenten.
Anerkennungsstellen verlangen in der Regel ein Bündel. Diese drei Teile gehören fast immer dazu:
Das Kerndokument mit Ihrem akademischen Grad – übersetzt in der Originalbezeichnung.
Die Notenübersicht zu Ihrem Abschluss, auf die sich die Bewertung stützt.
Die Auflistung aller Lehrveranstaltungen und Stunden – meist der umfangreichste Teil.
Gerade das Transcript bestimmt den Preis. Schicken Sie uns alle Unterlagen zusammen – wir rechnen sie als einen Auftrag ab, was günstiger ist als mehrere Einzelaufträge, und halten Fachbegriffe über alle Dokumente hinweg einheitlich.
Davon hängt ab, wie streng die Anforderungen an die Übersetzung sind.
Ärztin, Pflegefachkraft, Lehrer, Apothekerin, Ingenieur in Teilbereichen: Hier entscheidet eine Behörde über Approbation oder Berufszulassung.
Verlangt wird durchgehend ein in Deutschland gerichtlich ermächtigter Übersetzer, und die Studieninhalte müssen vollständig und nachvollziehbar wiedergegeben sein, weil sie mit dem deutschen Curriculum verglichen werden.
Hier entscheidet der Arbeitgeber selbst. Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist dann freiwillig, wird aber häufig verlangt.
Auch für diese Zeugnisbewertung brauchen Sie die beglaubigten Übersetzungen.
Ein ermächtigter Übersetzer überträgt Ihren Abschluss, er stuft ihn nicht ein. Ob Ihr Diplom einem deutschen Bachelor, Master oder Diplom entspricht, entscheiden die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und die jeweils zuständige Stelle, gestützt auf die Datenbank anabin.
Wir geben die Originalbezeichnung des Grades wieder und fügen, wo es der Verständlichkeit dient, eine erläuternde Anmerkung hinzu – aber keine Gleichsetzung mit einem deutschen Titel. Solche Gleichsetzungen führen bei Anerkennungsstellen regelmäßig zu Rückfragen.
Vor der Beauftragung prüfen Sehen Sie in der Datenbank anabin nach, wie Ihre Hochschule und Ihr Abschluss dort geführt werden, und fragen Sie bei der Anerkennungsstelle nach, welche Dokumente sie genau verlangt. Das erspart Ihnen Übersetzungen, die niemand braucht.
Vom Hochladen bis zur beglaubigten Übersetzung in Ihrem Briefkasten.
Alle Dokumente auf einmal hochladen – ein Scan oder Foto genügt. Nennen Sie uns die Anerkennungsstelle.
Ein Festpreis für den kompletten Satz mit Liefertermin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer überträgt alle Dokumente mit einheitlichen Fachbegriffen.
Die beglaubigten Originale kommen per Post, auf Wunsch vorab als digitale Fassung.
Nein. Die Übersetzung gibt die Originalbezeichnung Ihres akademischen Grades wieder. Die Gleichwertigkeit stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bzw. die zuständige Anerkennungsstelle fest, gestützt auf die Datenbank anabin. Eine vorweggenommene Gleichsetzung in der Übersetzung würde Ihr Verfahren eher behindern.
Bei reglementierten Berufen fast immer, weil die Behörde Ihre Studieninhalte mit dem deutschen Curriculum vergleicht. Bei nicht reglementierten Berufen hängt es von der Stelle ab. Fragen Sie vorab nach – das Transcript ist meist das umfangreichste und damit teuerste Dokument des Bündels.
Urkunden rechnen wir pauschal ab, umfangreiche Dokumente wie Transcripts nach Normzeilen zu je 50 Anschlägen. Reichen Sie alles gemeinsam ein, erhalten Sie einen Gesamtfestpreis, der günstiger ausfällt als Einzelbeauftragungen. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
Diplom, Transcript und Notenübersicht sehen nur die Personen, die daran arbeiten. Ihre Dateien werden auf dem Server nicht abgelegt, sondern gehen unmittelbar als Anhang in unser Postfach. Verschwiegenheit gehört zu den Berufspflichten gerichtlich beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer.
Schicken Sie uns alle Dokumente auf einmal. Sie erhalten einen Gesamtfestpreis und einen Liefertermin – kostenlos und unverbindlich.