Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch
Urkunden aus Spanien, Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Peru und Chile, übersetzt von gerichtlich ermächtigten Übersetzern und in ganz Deutschland gültig. Sie beauftragen online, wir schicken die Übersetzung per Post – egal, wo Sie wohnen.
Kostenloses Angebot anfordern AnrufenWas Sie bekommen
Für Dokumente aus Spanien, Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Peru und Chile übersetzen wir beglaubigt in beide Richtungen – von der Personenstandsurkunde bis zum Vertrag. Die Übersetzung stammt von einer gerichtlich ermächtigten Person und trägt Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Anerkannt wird sie von Behörden, Standesämtern, Gerichten und Hochschulen in ganz Deutschland – die Ermächtigung des Übersetzers gilt bundesweit, nicht nur im Bundesland, in dem sie erteilt wurde.
Online beauftragen, per Post erhalten
Der Standort spielt keine Rolle: Sie laden Ihr Dokument hoch, bekommen einen verbindlichen Festpreis und erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post. Innerhalb Deutschlands ebenso wie ins europäische Ausland.
Dokumente, die wir häufig übersetzen
- Certificado de nacimiento (Geburtsurkunde)
- Certificado de matrimonio
- Libro de familia
- Certificado de antecedentes penales
- Título de Bachiller
- Título universitario
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Scheidungsurteil
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug
- Schul- und Abschlusszeugnisse
- Hochschuldiplom mit Notenübersicht
- Führerschein
- Meldebescheinigung
Namensschreibung
Spanisch verwendet lateinische Schrift. Wir übernehmen die Schreibweise Ihres Namens exakt so, wie sie in Ihrem Ausweisdokument steht – einschließlich aller diakritischen Zeichen. Weicht die Schreibung in älteren Urkunden davon ab, weisen wir das in einer Anmerkung aus, damit die Behörde die Identität zweifelsfrei zuordnen kann.
Apostille oder Legalisation?
Ob für eine Urkunde eine Apostille, eine Legalisation oder gar kein zusätzlicher Echtheitsnachweis verlangt wird, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab. Die Regelungen können sich zudem ändern. Eine Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde, nicht ihren Inhalt – die Übersetzung ersetzt sie nicht.
Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, lassen Sie sie möglichst vor der Übersetzung anbringen – wir übersetzen sie dann gleich mit.
Gut zu wissen Spanische Namen führen in der Regel beide Elternnamen. Deutsche Behörden erfassen häufig nur einen davon – wir übersetzen den vollständigen Namen und weisen die Struktur aus.
Zwei Nachnamen – und keiner davon ist der „richtige"
In Spanien und in weiten Teilen Lateinamerikas führt jede Person zwei Nachnamen: zuerst den ersten Nachnamen des Vaters, dann den ersten der Mutter. Bei Heirat ändert sich daran nichts, und Kinder erben je einen von beiden Elternteilen.
Deutsche Register erwarten einen Familiennamen und tragen deshalb gern nur den ersten ein – womit die Person in späteren Papieren nicht mehr auffindbar ist. Wir geben beide Nachnamen vollständig wieder und erläutern ihre Bildung, damit die Behörde bewusst entscheidet statt versehentlich zu kürzen.
Häufige Fragen zu Spanisch
Brauche ich für meine Urkunde aus Spanien, Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Peru und Chile eine Apostille?
Das hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab – und die Regelungen können sich ändern. Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, übersetzen wir sie gleich mit.
Werden Sonderzeichen und Akzente korrekt übernommen?
Ja. Spanisch verwendet lateinische Schrift, deshalb ist keine Umschrift nötig – wir übernehmen Ihren Namen buchstabengetreu aus dem Ausweisdokument. Steht in einer älteren Urkunde eine abweichende Schreibung, weisen wir das in einer Anmerkung aus, statt es stillschweigend zu vereinheitlichen.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?
Eine Standardurkunde ist in der Regel in drei bis acht Arbeitstagen (zzgl. Postweg) fertig, bei eiligen Fällen auch schneller. Den genauen Termin nennen wir Ihnen zusammen mit dem Festpreis, bevor Sie beauftragen – Sie gehen also kein Risiko ein.
Dolmetscher für Spanisch
Für Spanisch sind vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher gut verfügbar – Termine bei Gericht, Standesamt, Notar oder in der Klinik lassen sich meist auch kurzfristig besetzen. Mehr zum Dolmetschen
Beauftragen Sie Übersetzung und Termin zusammen, stimmen wir Namensschreibweisen und Fachbegriffe aufeinander ab. Beim Standesamt erspart das erfahrungsgemäß den zweiten Anlauf.
Weitere Sprachen
Welchen Nachweis eine Behörde im Einzelfall verlangt, entscheidet sie selbst.
Angebot für Ihre Spanisch-Übersetzung
Schicken Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments. Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis und einen Liefertermin – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.