Übersetzer Syrisch

Sie suchen einen Übersetzer für Syrisch? Dann geht es fast immer um Arabisch. Wir übersetzen Ihre syrischen Urkunden beglaubigt ins Deutsche – und sagen Ihnen vorab, was die Behörde außerdem verlangt.

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Eine Sprache namens Syrisch gibt es nicht

Amtssprache Syriens ist Arabisch, und syrische Urkunden sind fast ausnahmslos arabisch ausgestellt. Wer nach einem „Übersetzer Syrisch" sucht, braucht deshalb in aller Regel eine beglaubigte Übersetzung Arabisch–Deutsch. Das ist keine Haarspalterei: Wenn Sie bei der Behörde von einer „syrischen Übersetzung" sprechen, entstehen unnötige Rückfragen.

Daneben werden in Syrien Kurdisch (überwiegend Kurmandschi im Nordosten), Armenisch, Turkmenisch und Aramäisch gesprochen. Für Dolmetschtermine ist genau das die Angabe, auf die es ankommt – für Urkunden dagegen fast nie, weil amtliche Dokumente auf Arabisch ausgestellt werden.

Echtheitsnachweis für syrische Urkunden Ob für Ihre Urkunde eine Apostille, eine Legalisation oder ein anderer Nachweis in Betracht kommt, hängt vom Ausstellungsstaat, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab – und die Regelungen können sich ändern. Was Ihre Behörde konkret verlangt, klären Sie am besten dort, bevor Sie etwas in Auftrag geben.

Dokumente, die wir häufig übersetzen

  • Geburtsurkunde (شهادة ميلاد)
  • Familienbuch / Auszug aus dem Zivilregister
  • Heiratsurkunde und Ehevertrag
  • Scheidungsurteil eines Scharia-Gerichts
  • Schul- und Abiturzeugnis
  • Hochschuldiplom mit Notenübersicht
  • Führerschein
  • Personalausweis und Reisepass
  • Militärbuch

Namensschreibung aus dem Arabischen

Arabisch wird nicht mit lateinischen Buchstaben geschrieben, deshalb muss Ihr Name übertragen werden. Deutsche Standesämter legen dafür häufig eine Umschrift nach Norm zugrunde – und die weicht oft von der Schreibweise in Ihrem Pass ab, die meist einer französischen oder englischen Transkription folgt.

Wir setzen die Norm um und führen die Passschreibweise zusätzlich auf. Damit vermeiden Sie den häufigsten Grund für Rückfragen: dass die Behörde zwei Namensformen nicht zusammenbringt.

Online beauftragen, per Post erhalten

Sie müssen nichts persönlich vorbeibringen: Foto oder Scan hochladen, Festpreis erhalten, Übersetzung per Post bekommen – in ganz Deutschland. Wichtig ist nur, dass alle Seiten samt Stempeln und Rändern lesbar sind. Wie das am besten gelingt, steht unter Online beauftragen.

Häufige Fragen zu Syrisch

Ist Syrisch dasselbe wie Arabisch?

Für Urkunden praktisch ja. Amtssprache Syriens ist Arabisch, syrische Dokumente sind arabisch ausgestellt. „Syrisch" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung, kein Sprachname – gemeint ist meist syrisches Arabisch, ein Dialekt. Geschrieben wird durchgehend Hocharabisch.

Brauche ich für meine syrische Urkunde eine Apostille?

Das hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab – und die Regelungen können sich ändern. Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, übersetzen wir sie gleich mit.

Was ist, wenn ich meine Originalurkunden nicht habe?

Das ist häufig, und die Übersetzung ist dann nicht das Problem: Wir übersetzen, was vorliegt, und weisen Lücken oder Beschädigungen in einer Anmerkung aus, statt sie stillschweigend zu glätten. Wie die Behörde mit fehlenden Nachweisen umgeht, entscheidet sie selbst – dafür gibt es Verfahren, etwa die Beweisführung mit anderen Mitteln.

Übersetzen Sie auch Kurdisch aus Syrien?

Ja. Im Nordosten Syriens wird überwiegend Kurmandschi gesprochen. Für Urkunden brauchen Sie das selten, weil sie arabisch ausgestellt sind – für Dolmetschtermine dagegen häufig.

Verwandte Sprachen

Welchen Nachweis eine Behörde im Einzelfall verlangt, entscheidet sie selbst.

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