Beglaubigte Übersetzung Deutsch – Deutsch
Urkunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, übersetzt von gerichtlich ermächtigten Übersetzern und in ganz Deutschland gültig. Sie beauftragen online, wir schicken die Übersetzung per Post – egal, wo Sie wohnen.
Kostenloses Angebot anfordern AnrufenWas Sie bekommen
Wir übersetzen Unterlagen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beglaubigt in beide Richtungen. Die Übersetzung fertigt eine gerichtlich ermächtigte Person an und versieht sie mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Anerkannt wird sie von Behörden, Standesämtern, Gerichten und Hochschulen in ganz Deutschland – die Ermächtigung des Übersetzers gilt bundesweit, nicht nur im Bundesland, in dem sie erteilt wurde.
Online beauftragen, per Post erhalten
Sie beauftragen online und erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post. Ein Scan genügt, weil wir die Übersetzung beglaubigen und nicht Ihr Originaldokument – der Wohnort spielt dabei keine Rolle.
Dokumente, die wir häufig übersetzen
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Führungszeugnis
- Abiturzeugnis
- Hochschulzeugnis
- Handelsregisterauszug
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Scheidungsurteil
- Schul- und Abschlusszeugnisse
- Hochschuldiplom mit Notenübersicht
- Führerschein
- Meldebescheinigung
- Arbeitszeugnis
Namensschreibung
Deutsch verwendet lateinische Schrift. Wir übernehmen die Schreibweise Ihres Namens exakt so, wie sie in Ihrem Ausweisdokument steht – einschließlich aller diakritischen Zeichen. Weicht die Schreibung in älteren Urkunden davon ab, weisen wir das in einer Anmerkung aus, damit die Behörde die Identität zweifelsfrei zuordnen kann.
Apostille oder Legalisation?
Ob für eine Urkunde eine Apostille, eine Legalisation oder gar kein zusätzlicher Echtheitsnachweis verlangt wird, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab. Die Regelungen können sich zudem ändern. Eine Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde, nicht ihren Inhalt – die Übersetzung ersetzt sie nicht.
Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, lassen Sie sie möglichst vor der Übersetzung anbringen – wir übersetzen sie dann gleich mit.
Gut zu wissen Für die Verwendung deutscher Urkunden im Ausland kann je nach Land eine Apostille oder Legalisation verlangt werden. Ob das für Ihr Dokument gilt, erfahren Sie bei der Stelle im Ausland; welche deutsche Behörde den Nachweis erteilt, bei der Behörde, die Ihre Urkunde ausgestellt hat.
Häufige Fragen zu Deutsch
Brauche ich für meine Urkunde aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Apostille?
Das hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab – und die Regelungen können sich ändern. Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, übersetzen wir sie gleich mit.
Werden Sonderzeichen und Akzente korrekt übernommen?
Ja. Deutsch verwendet lateinische Schrift, deshalb ist keine Umschrift nötig – wir übernehmen Ihren Namen buchstabengetreu aus dem Ausweisdokument. Steht in einer älteren Urkunde eine abweichende Schreibung, weisen wir das in einer Anmerkung aus, statt es stillschweigend zu vereinheitlichen.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Deutsch–Deutsch?
Eine Standardurkunde ist in der Regel in drei bis acht Arbeitstagen (zzgl. Postweg) fertig, bei eiligen Fällen auch schneller. Den genauen Termin nennen wir Ihnen zusammen mit dem Festpreis, bevor Sie beauftragen – Sie gehen also kein Risiko ein.
Dolmetscher für Deutsch
Wenn Sie deutsche Unterlagen im Ausland vorlegen, brauchen Sie meist keinen Dolmetscher, sondern eine beglaubigte Übersetzung in die Zielsprache – und je nach Land zusätzlich eine Apostille auf dem deutschen Dokument.
Für Termine in Deutschland, bei denen eine Verständigungshilfe nötig ist, vermitteln wir vereidigte Dolmetscher in mehr als 50 Sprachen. Nennen Sie uns die zweite Sprache, dann klären wir die Verfügbarkeit.
Weitere Sprachen
Welchen Nachweis eine Behörde im Einzelfall verlangt, entscheidet sie selbst.
Angebot für Ihre Deutsch-Übersetzung
Schicken Sie uns Ihr Dokument und nennen Sie das Land, in dem Sie es vorlegen möchten. Wir nennen Ihnen Festpreis und Liefertermin. Ob zusätzlich eine Apostille nötig ist, klären Sie bitte mit der Stelle, bei der Sie das Dokument vorlegen.