Beglaubigte Übersetzung Slowenisch – Deutsch

Urkunden aus Slowenien, übersetzt von gerichtlich ermächtigten Übersetzern und in ganz Deutschland gültig. Sie beauftragen online, wir schicken die Übersetzung per Post – egal, wo Sie wohnen.

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Was Sie bekommen

Für Urkunden aus Slowenien übersetzen wir seit Jahren regelmäßig – meist geht es um Eheschließung, Einbürgerung oder die Anerkennung von Abschlüssen. Die Übersetzung fertigt eine gerichtlich ermächtigte Person an und versieht sie mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Anerkannt wird sie von Behörden, Standesämtern, Gerichten und Hochschulen in ganz Deutschland – die Ermächtigung des Übersetzers gilt bundesweit, nicht nur im Bundesland, in dem sie erteilt wurde.

Online beauftragen, per Post erhalten

Sie müssen dafür nirgends persönlich erscheinen: Ein Scan Ihrer Urkunde genügt, weil wir die Übersetzung beglaubigen und nicht das Originaldokument. Sie erhalten das Original per Post, überall in Deutschland – auf Wunsch vorab die fertige Fassung als PDF.

Dokumente, die wir häufig übersetzen

Namensschreibung

Slowenisch verwendet lateinische Schrift. Wir übernehmen die Schreibweise Ihres Namens exakt so, wie sie in Ihrem Ausweisdokument steht – einschließlich aller diakritischen Zeichen. Weicht die Schreibung in älteren Urkunden davon ab, weisen wir das in einer Anmerkung aus, damit die Behörde die Identität zweifelsfrei zuordnen kann.

Apostille oder Legalisation?

Ob für eine Urkunde eine Apostille, eine Legalisation oder gar kein zusätzlicher Echtheitsnachweis verlangt wird, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab. Die Regelungen können sich zudem ändern. Eine Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde, nicht ihren Inhalt – die Übersetzung ersetzt sie nicht.

Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, lassen Sie sie möglichst vor der Übersetzung anbringen – wir übersetzen sie dann gleich mit.

Gut zu wissen Für slowenische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden gibt es mehrsprachige EU-Formulare. Ob Ihr Standesamt ein solches Formular ohne Übersetzung annimmt, entscheidet es selbst – fragen Sie vorab nach.

Häufige Fragen zu Slowenisch

Brauche ich für meine Urkunde aus Slowenien eine Apostille?

Das hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab – und die Regelungen können sich ändern. Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, übersetzen wir sie gleich mit.

Werden Sonderzeichen und Akzente korrekt übernommen?

Ja. Slowenisch verwendet lateinische Schrift, deshalb ist keine Umschrift nötig – wir übernehmen Ihren Namen buchstabengetreu aus dem Ausweisdokument. Steht in einer älteren Urkunde eine abweichende Schreibung, weisen wir das in einer Anmerkung aus, statt es stillschweigend zu vereinheitlichen.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Slowenisch–Deutsch?

Eine Standardurkunde ist in der Regel in drei bis acht Arbeitstagen (zzgl. Postweg) fertig, bei eiligen Fällen auch schneller. Den genauen Termin nennen wir Ihnen zusammen mit dem Festpreis, bevor Sie beauftragen – Sie gehen also kein Risiko ein.

Dolmetscher für Slowenisch

Termine mit Slowenisch-Dolmetschern sind gut planbar, die Zahl der gerichtlich beeidigten Personen ist aber kleiner als bei den großen Sprachen. Für Gericht, Standesamt oder Notar melden Sie sich am besten, sobald der Termin feststeht. Mehr zum Dolmetschen

Beauftragen Sie beides zusammen, stimmen wir Namensschreibweisen und Fachbegriffe aufeinander ab.

Weitere Sprachen

Welchen Nachweis eine Behörde im Einzelfall verlangt, entscheidet sie selbst.

Angebot für Ihre Slowenisch-Übersetzung

Schicken Sie uns einen Scan Ihres Dokuments. Wir sehen zuerst kostenlos nach, ob es als mehrsprachiges EU-Formular vorliegt – ob Ihre Stelle es ohne Übersetzung annimmt, erfahren Sie dort. Ansonsten erhalten Sie umgehend Festpreis und Liefertermin.

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