Beglaubigte Übersetzung Japanisch – Deutsch

Urkunden aus Japan, übersetzt von gerichtlich ermächtigten Übersetzern und in ganz Deutschland gültig. Sie beauftragen online, wir schicken die Übersetzung per Post – egal, wo Sie wohnen.

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Was Sie bekommen

Für Urkunden aus Japan ist neben der Sprache die Zeitrechnung und die Namensreihenfolge entscheidend. Wir übersetzen beglaubigt und lösen diese Punkte in der Übersetzung sauber auf – mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Anerkannt wird sie von Behörden, Standesämtern, Gerichten und Hochschulen in ganz Deutschland – die Ermächtigung des Übersetzers gilt bundesweit, nicht nur im Bundesland, in dem sie erteilt wurde.

Online beauftragen, per Post erhalten

Der gesamte Ablauf funktioniert aus der Ferne: Scan hochladen, Festpreis erhalten, Übersetzung per Post bekommen. Achten Sie beim Fotografieren auf Schärfe – bei Schriftzeichen entscheidet die Bildqualität darüber, ob wir sauber arbeiten können.

Dokumente, die wir häufig übersetzen

Schrift und Namensschreibung nach ISO-Norm

Japanisch verwendet japanische Schrift (Kanji, Kana). Deutsche Standesämter legen bei Urkunden in nichtlateinischer Schrift häufig eine Transliteration der Namen nach ISO-Norm zugrunde. Die so entstehende Schreibweise weicht bewusst von der Schreibweise in Ihrem Reisepass ab – das ist kein Fehler, sondern Folge der unterschiedlichen Regeln.

Wir setzen die Norm korrekt um und führen die Passschreibweise zusätzlich auf. Damit vermeiden Sie den häufigsten Grund für Rückfragen: dass Standesamt oder Ausländerbehörde zwei unterschiedliche Namensformen nicht zusammenbringen.

Apostille oder Legalisation?

Ob für eine Urkunde eine Apostille, eine Legalisation oder gar kein zusätzlicher Echtheitsnachweis verlangt wird, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab. Die Regelungen können sich zudem ändern. Eine Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde, nicht ihren Inhalt – die Übersetzung ersetzt sie nicht.

Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, lassen Sie sie möglichst vor der Übersetzung anbringen – wir übersetzen sie dann gleich mit.

Gut zu wissen Japan kennt keine Geburtsurkunde im deutschen Sinn – maßgeblich ist der Familienregisterauszug (Koseki). Datumsangaben folgen häufig der Regierungsdevise (z. B. Reiwa); wir rechnen sie in die gregorianische Zählung um.

Das Koseki ist keine Geburtsurkunde

Japan führt keine Einzelurkunden, sondern ein Familienregister – das Koseki. Was Sie vorlegen, ist ein Auszug daraus: das vollständige koseki tōhon oder das auf eine Person beschränkte koseki shōhon. Deutsche Standesämter fragen häufig nach dem vollständigen Auszug, weil nur er die Abstammung zeigt – welche Fassung nötig ist, erfahren Sie dort.

Datumsangaben folgen häufig der japanischen Ären-Zählung – Heisei, Reiwa – statt der westlichen Jahreszahl. Wir geben beides an, damit niemand nachrechnen muss.

Häufige Fragen zu Japanisch

Brauche ich für meine Urkunde aus Japan eine Apostille?

Das hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, vom Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen, von der Art der Urkunde und vom Verwendungszweck ab – und die Regelungen können sich ändern. Verbindlich Auskunft gibt die Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen. Fragen Sie dort am besten vorab nach. Wird eine Apostille oder Legalisation verlangt, übersetzen wir sie gleich mit.

Warum weicht die Schreibweise meines Namens von meinem Pass ab?

Weil Japanisch japanische Schrift (Kanji, Kana) verwendet. Deutsche Standesämter legen bei nichtlateinischer Schrift häufig eine Namensübertragung nach ISO-Norm zugrunde, und die folgt anderen Regeln als die Transkription im Reisepass. Das ist kein Fehler in der Übersetzung, sondern Vorschrift. Wir führen die Passschreibweise zusätzlich auf, damit die Behörde beide Formen zusammenbringt.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch?

Eine Standardurkunde ist in der Regel in drei bis acht Arbeitstagen (zzgl. Postweg) fertig, bei eiligen Fällen auch schneller. Den genauen Termin nennen wir Ihnen zusammen mit dem Festpreis, bevor Sie beauftragen – Sie gehen also kein Risiko ein.

Dolmetscher für Japanisch

Für Japanisch ist die Zahl gerichtlich beeidigter Dolmetscherinnen und Dolmetscher in Deutschland klein. Fragen Sie deshalb früh an und nennen Sie Termin, Ort und Anlass – dann sagen wir Ihnen verbindlich zu oder ab, statt Sie hinzuhalten. Mehr zum Dolmetschen

Läuft parallel eine Übersetzung, halten wir Namensschreibweisen und Fachbegriffe über beides hinweg einheitlich.

Weitere Sprachen

Welchen Nachweis eine Behörde im Einzelfall verlangt, entscheidet sie selbst.

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Schicken Sie uns ein Foto Ihrer Unterlagen und geben Sie die Schreibweise Ihres Namens laut Reisepass an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und nennen Ihnen dann Festpreis und Liefertermin.

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