Die französische Sprache wird in vielen Ländern als Muttersprache oder zumindest als zweite Landessprache gesprochen. Daher wird Ihre ins Französische übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung von allen offiziellen Stellen wie Behörden, Ämtern, Grenzstellen, Zollstationen, JVA oder Konsulaten anerkannt. Hinter unserem Sprachendienst im Internet stehen amtlich beglaubigte Übersetzer, die Ihre urkundlichen Dokumente in über 40 Zielsprachen übersetzen. Gerne erstellen wir für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Wir übertragen Ihre/n
Von Französisch-Deutsch, Spanisch-Deutsch, Japanisch-Deutsch, Chinesisch-Deutsch, Albanisch-Deutsch, Arabisch-Deutsch, Bulgarisch-Deutsch, Serbisch-Deutsch und weitere 40 Zielsprachen. Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Originaldokument als amtlich beglaubigte Kopie von unserem Justiz-Dolmetscher.
Unsere muttersprachlichen Dolmetscher können Ihnen eine 100%tige Übersetzungsqualität anbieten. Alle Feinheiten und Details der Sprache fließen in die Übersetzung mit ein, so dass der Muttersprachler ein perfekt übersetztes Dokument erhält, das auch bei Behörden und vor Gericht Bestand hat. Um wirklich alle Fehler ausschließen zu können, arbeiten wir nach dem Vier-Augen-Prinzip. Wenn Sie es eilig haben, beauftragen Sie gerne unseren Express-Service. Sofern möglich erhalten Sie Ihre Übersetzung noch am selben Tag.
Den Übersetzungsservice bieten wir deutschlandweit (z.B. für Bochum, Nienburg, Mainz, Bochum, Mannheim, Fulda, Jena, Würzburg, Berlin, München, Nürnberg, Hamburg, Bremen, Emden, Leer, Papenburg, Münster, Kiel, Wilhelmshaven, Essen, Dresden, Hannover, Frankfurt, Oldenburg, Nordenham, Celle, Duisburg, Düsseldorf, Bonn, Augsburg, Köln, Husum, Jüchen, Netphen, Döbeln, Attendorn, Lüdinghausen, Espelkamp) an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an. Unsere Dolmetscher sind amtlich beeidigt und übersetzen Ihre Urkunde so, dass Sie von Behörden und offiziellen Stellen anerkannt wird.
Die Erstellung des Angebotes ist kostenlos und unverbindlich.
Wir verpflichten uns zur absoluten Geheimhaltung aller Anfragen und Aufträge.