Sie haben sich scheiden lassen und wollen nun außerhalb von Deutschland ein neues Leben aufbauen, für längere Zeit verreisen oder sogar wieder heiraten? Dann muss der Scheidungsbeschluss zuvor von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. In einigen Fällen reicht es aus, wenn Sie Ihre Scheidungsurkunde in Deutsch-Englisch übersetzen lassen. Andere Behörden verlangen eine amtliche Übersetzung in die Landessprache von etwa Deutsch-Russisch, Deutsch-Türkisch, Deutsch-Polnisch, Deutsch-Japanisch, Deutsch-Russisch, Deutsch-Niederländisch, Deutsch-Schwedisch, Deutsch-Ukrainisch, Deutsch-Bulgarisch oder Deutsch-Griechisch. In unserem Übersetzungsservice bieten wir Ihnen insgesamt 40 Sprachen an, in denen wir Ihr Scheidungsdokument beglaubigt übersetzen lassen können.
Amtliche Dokumente wie eine Scheidungsurkunde müssen immer von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen werden, damit sie von den Behörden anerkannt werden. In der Regel besteht das Dokument nur aus einer Seite, die wir Ihnen gerne im Express-Verfahren in die gewünschte Zielsprache übersetzen. Die beglaubigte Übersetzung können Sie in unserem Übersetzungsservice bundesweit beauftragen für eine preiswerte Übersetzung. Es ist ganz egal, ob Sie in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Varel, Norden, Bremerhaven, Leer, Augsburg, München, Ulm, Lohne, Emden oder Köln leben: Den Übersetzungsauftrag wickeln wir unkompliziert über das Internet ab.
Zu den Vorteilen unseres Sprachendienstes gehören:
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an.
Die Erstellung des Angebotes ist kostenlos und unverbindlich.
Wir verpflichten uns zur absoluten Geheimhaltung aller Anfragen und Aufträge.