Wenn ein Angehöriger verstorben ist, bekommen Sie vom Standesamt Ihrer Stadt eine Sterbeurkunde überreicht. Dieses Dokument brauchen sie für die weitere Abwicklung des Nachlasses. Die Sterbeurkunde dient zur Vorlage bei Kündigungen von Verträgen, Wohnungen und Konten. Auch für die Vollstreckung des Testamentes und die Beerdigung ist der Nachweis erforderlich. Die Sterbeurkunde muss dem Nachlassgericht und auch der Rentenversicherung vorgelegt werden. Ein hinterbliebener Angehöriger beantragt mit der Urkunde seine Witwenrente. Wenn Sie selbst oder Ihr Angehöriger im Ausland leben oder einige Formalitäten dort erledigt werden müssen, brauchen Sie eine amtliche Übersetzung der Sterbeurkunde. Die beglaubigte Übersetzung beschleunigt die Abläufe und wird von den örtlichen Behörden und Ämtern anerkannt.
Die Sterbeurkunde wird Ihnen als offizielles Dokument ausgestellt. Eine eigenmächtige Übersetzung würde die Urkunde ungültig machen. Für unsere Übersetzungsagentur arbeiten Diplom-Übersetzer, die vor Gericht vereidigt sind und Ihnen damit eine anerkannte Übersetzung der Sterbeurkunde überreichen. Egal ob der Verstorbene in Großstäten wie München, Köln, Frankfurt, Bonn, Hamburg, Berlin oder Rostock gelebt hat: Den Sprachendienst bieten wir bundesweit zu günstigen Preisen an.
Zu den weiteren Vorzügen unser Übersetzungsagentur gehören:
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