Jede Geburt wird in Deutschland und auch in allen anderen Ländern durch ein besonderes Schriftstück dokumentiert: Der Geburtsurkunde. Diese Urkunde brauchen Sie ein Leben lang für alle wichtigen Anträge bei Ämtern und Behörden im In- und Ausland. Sie müssen Sie beispielsweise für die Beantragung einer Eheschließung vorlegen oder dann, wenn Sie eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen wollen. Auch für einen dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land muss in aller Regel eine Geburtsurkunde in der Amtssprache des Landes vorliegen.
Auf der Abstammungsurkunde sind folgende wichtige Daten vermerkt:
Bei der Geburtsurkunde handelt es sich um ein offizielles Dokument, das keinesfalls in Eigenregie übertragen werden kann. Andernfalls wird die Geburtsurkunde vom Bearbeiter nicht anerkannt werden. Ein staatlich geprüfter Übersetzer übersetzt bundesweit Ihre Geburtsurkunde. Bei Bedarf können Sie auch gleich weitere Unterlagen aus Ihrem Familienbuch wie die Eheurkunde oder Sterbeurkunden von Angehörigen übersetzen lassen. Ihren Übersetzungsauftrag übernimmt ein Native Speaker, der die Feinheiten seiner Muttersprache kennt. Wenn Sie es eilig haben, erledigen wir den Übersetzungsauftrag nach Möglichkeit noch am selben Tag.
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Wir verpflichten uns zur absoluten Geheimhaltung aller Anfragen und Aufträge.