Sie haben sich verliebt und wollen heiraten. Vor diesem Schritt steht Ihnen aber noch ein wenig Bürokratie bevor. Denn das Standesamt verlangt neben der Geburtstagurkunde und anderen Ausweis-Dokumenten unter anderem auch die Vorlage der Ehefähigkeits-Urkunde bzw. eine Ledigkeitsbescheinigung. Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind oder aber in einem anderen Land heiraten wollen, müssen Sie Ihre Ehefähigkeits-Bescheinigung übersetzen lassen. Das Original-Dokument wird dort ausgestellt, wo Sie gemeldet sind. Nur wenn Sie dieses Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, bekommen Sie die Erlaubnis, die Ehe zu schließen. Gerichte, Ämter und Behörden, Ausländerbehörden, Konsulate und Botschaften wollen dadurch sichergehen, dass Sie nicht bereits verheiratet sind oder Ihnen aus anderen Gründen wie beispielsweise der Unmündigkeit eine Eheverbot auferlegt wurde.
Die Urkunde zur Ehefähigkeit ist ein offizielles Dokument, das von einem vereidigten Übersetzer in Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Türkisch, Deutsch-Polnisch, Deutsch-Estnisch, Deutsch-Kurdisch, Deutsch-Slowenisch, Deutsch-Ungarisch, Deutsch-Ukrainisch oder in weitere, beliebige Zielsprachen übersetzt werden muss. Je nachdem, in welchen Land Sie ihre Eheschließung planen, finden wir den richtigen Muttersprachler für Ihren Übersetzungsauftrag.
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