Fahrerlaubnis – Führerschein Übersetzung

Fahrerlaubnis & Führerschein-Übersetzung vom Diplom-Übersetzer

 

Ihren Führerschein erhalten Sie nach der bestandenen Fahrprüfung. Sie müssen ihn beim Führen eines Fahrzeuges sowohl im In- als auch im Ausland immer dabeihaben. Wenn Sie einen EU-Führerschein besitzen und längere Zeit ins Ausland gehen wollen, empfehlen wir Ihnen eine amtliche Übersetzung Ihres Dokumentes. Denn: Immer, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten oder sogar in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie die Fahrerlaubnis vorlegen. Damit der Sachverhalt schnell bearbeitet werden kann, haben Sie immer die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins in der jeweiligen Landessprache bei sich. Auch das Mieten eine Fahrzeuges wird Ihnen dadurch erheblich erleichtert, wenn die Autovermietung Ihren Führerschein in der Übersetzung vorliegen hat. Gerne erstellen wir für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Sie brauchen die beglaubigte Übersetzung des Führerscheins des Weiteren zur Vorlage bei

  • Kfz-Stellen
  • Führerscheinstellen
  • Kfz-Zulassungsbehörden
  • Zulassungsstellen /TÜV

Oftmals reicht es aus, wenn Ihre Fahrerlaubnis auf Englisch vorliegt. Daneben übersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeugdokument auch unter anderem in die Sprachkombinationen Französisch- Deutsch, Spanisch- Deutsch, Deutsch-Italienisch, Deutsch-Türkisch oder Arabisch- Deutsch. Daneben übersetzen wir gerne auch Ihren Fahrzeugschein und andere Fahrzeugdokumente.

Warum Sie eine amtliche Übersetzung Ihres Führerscheines brauchen

Der Führerschein wurde Ihnen von einer amtlichen Stelle ausgestellt und darf daher nicht von privater Hand übersetzt werden. Wir stellen Ihnen einen offiziell vereidigten Übersetzer zur Seite, der Ihre Fahrerlaubnis korrekt in die Zielsprache übersetzt. Als Muttersprachler kennt er dabei alle Feinheiten und Details der Sprache. Nutzen Sie unseren bundesweiten Übersetzungsdienst für Ihren Dolmetscher-Auftrag. Übersenden Sie uns Ihren Führerschein, das wir beglaubigt übersetzen sollen. Senden Sie diesen per E-Mail, Fax oder Post.

Hierbei ist es gleich, ob aus Bochum, Bonn, Hamburg, Essen, Dortmund, München, Berlin, Duisburg, Bremen, Düsseldorf, Würzburg, Marburg, Hannover, Köln, Dresden, Münster, Stuttgart, Paderborn, Celle, Augsburg, Ingolstadt, Ulm, Fulda, Nürnberg, Kiel, Bamberg, Mannheim, Gießen, Landshut, Halle (Saale), Ulm, Konstanz, Würzburg oder regional aus Weener, Meppen, Leer, Cloppenburg, Papenburg, Wilhelmshaven, Aurich, Westerstede, Edewecht, Rastede, Delmenhorst, Bad Zwischenahn, Wittmund, Varel, Vechta, Geeste, Sögel, Papenburg, Wardenburg, Visbek, Jever, Löningen, Zetel, Osnabrück, Hude, Hatten, Nordhorn, Rastede, Nordenham, Melle, Lingen, Leer, Brake, Neunkirchen,  Niestetal, Nordhorn, Nordstemmen, Northeim, Nottuln, Ochtrup, Oelde,  Olfen, Olpe, Olsberg, Osterode am Harz, Ottersberg, Oyten, Peine, Plettenberg, Recke, Rheine, Rinteln, Sarstedt, Sassenberg, Saterland, Schmallenberg, Schotten, Schwerte, Seesen, Selm, Senden, Sendenhorst, Siegen, Soest, Frankenberg (Eder), Freudenberg, Friesoythe, Fröndenberg (Ruhr), Fuldatal, Ganderkesee, Garrel, Geseke, Goslar, Göttingen, Greven, Halver, Hameln, Hamm, Hann. Münden, Haren (Ems), Harsum, Hemer, Herzberg am Harz, Hessisch Lichtenau, Hessisch Oldendorf, Hilchenbach, Hildesheim, Hofgeismar, Hohenhameln, Holzminden, Holzwickede, Hörstel, Friesoythe oder Emden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an.

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