Eine Übersetzung Ihrer Notenübersicht brauchen Sie immer dann, wenn Sie beispielsweise als Schüler oder Student die Bildungseinrichtung wechseln wollen. Sind Sie beispielsweise Schüler und wollen das Abitur in einem anderen Land beenden oder für ein Jahr nach Amerika, Spanien, England oder Italien gehen? Dann verlangt die dortige Schule eine Notenübersicht, die in die Landessprache beglaubigt übersetzt sein muss. Auch Studenten die ihr Diplom oder ihren Masterabschluss außerhalb von Deutschland absolvieren wollen, müssen Sich bei der dortigen Hochschule mit ihrer Notenübersicht bewerben.
Die Notenübersicht wird Ihnen von der Schule, der Hochschule oder einer anderen Behörde ausgestellt. Daher dürfen Sie an diesem Dokument keine Änderungen vornehmen. In aller Regel fordern die Landesbehörden eine beglaubigte Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer durchgeführt wurde. Sie bekommen in unserer Übersetzungs-Agentur eine zertifizierte Übersetzung Ihrer Notenübersicht zur Vorlage bei Ämtern. Behörden, dem Jobcenter oder Amtsgerichten. Dabei sind wir bundesweit für Sie tätig. Ein Diplom-Übersetzer überträgt Ihr Dokument in die gewünschte Zielsprache z.B. Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Slowenisch, Deutsch-Russisch, Deutsch-Türkisch, Deutsch-Spanisch oder Deutsch-Italienisch.
Zu unserem landesweiten Übersetzungsservice gehören folgende Leistungen:
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an.
Die Erstellung des Angebotes ist kostenlos und unverbindlich.
Wir verpflichten uns zur absoluten Geheimhaltung aller Anfragen und Aufträge.