Ausländische Behörden akzeptieren meist nur beglaubigte Übersetzungen urkundlicher Dokumente. Wenn Sie beispielsweise in den USA heiraten wollen, müssen Sie unter anderem eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde vorweisen. Die Übersetzung darf nur von einem öffentlich bestellten, vereidigten Übersetzer vorgenommen werden. Darüber hinaus müssen diese Dokumente oft noch mit einer Apostille versehen werden. Gerne erstellen wir für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Die Apostille existiert seit dem Jahr 1961. Sie soll es ausländischen Behörden erleichtern, die Richtigkeit eines Dokumentes zu erkennen und damit den internationalen rechtlichen Verkehr vereinfachen. In 108 Mitgliedsnationen werden Apostillen auf öffentliche Urkunden gesetzt. Die Apostille selbst ist ein quadratischer Stempel mit 9 Zentimetern. Als Übersachrift ist immer zu lesen: „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“. Seit 2007 ist die Erteilung der Apostille auch in elektronischer Form möglich. Dadurch wird es zusätzlich vereinfacht, die Richtigkeit der Apostille zu überprüfen. Die Apostille kann für alle Länder verwendet werden, die am Haager Abkommen teilnehmen.
Die Apostille kann für alle Länder verwendet werden, die am Haager Abkommen teilnehmen. Wenn Sie in ein Land reisen und beispielsweise dort heiraten wollen, das nicht Teil dieses Abkommens ist, hat die Apostille dort auch keinen Wert. Sie benötigen in diesem Fall eine Legalisation. Öffentliche Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden, dürfen in Deutschland nicht älter als 6 Monate sein. Bei einigen Urkunden sind sogar nur 3 Monate zulässig.
Für Laien ist es oft schwer erkennbar, ob für ihr Dokument nun eine Apostille erforderlich ist oder nicht. Lassen Sie sich am besten von unserem Übersetzungsbüro beraten, welche beglaubigte Übersetzung für Ihre Urkunde erforderlich ist.
Für welche Dokumente zusätzlich Apostillen verlangt werden, ist nicht einheitlich geregelt. Häufig handelt es sich um Dokumente, die Firmengründungen, Eheschließungen, Geburten oder Todesfälle bescheinigen sowie Identitätsnachweise oder Ergebnisse von Gerichtsverhandlungen. Das können im Einzelnen sein:
Wir erstellen Ihnen für diese Dokumente eine beglaubigte Übersetzung samt Apostille.
Die Preise für die beglaubigte Übersetzung einer Apostille hängen vor allem von der Zielsprache ab. Wenn Sie eine Übersetzung in eine exotische Sprache benötigen, finden wir gerne für Sie den passenden Übersetzer, der beeidigt und vom Gericht bestellt ist. Manchmal fallen dafür etwas höhere Kosten und Preise für die Übersetzung der Apostille an, als für eine gängige Zielsprache.
Kosten und Preise Übersetzung Apostille
Dokument | Kosten / Preis * |
Kosten beglaubigte Übersetzung Apostille Deutsch Russisch | ab 30,00 € |
Beglaubigte Übersetzung Apostille Deutsch Französisch | ab 30,00 € |
Beglaubigte Übersetzung Apostille Deutsch Spanisch | ab 35,00 € |
Beglaubigte Übersetzung Apostille Deutsch Türkisch | ab 30,00 € |
Beglaubigte Übersetzung Apostille Albanisch Deutsch | ab 30,00 € |
Kosten beglaubigte Übersetzung Apostille Kasachisch Deutsch | ab 35,00 € |
Beglaubigte Übersetzung Apostille Deutsch Ukrainisch | ab 30,00 € |
Beglaubigte Übersetzung Apostille Rumänisch Deutsch | ab 30,00 € |
Beglaubigte Übersetzung Apostille Deutsch Englisch | ab 30,00 € |
*Der Preis variiert je nach Sprache, Fachgebiet und Volumen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Portokosten und der gesetzlichen MwSt.
Wir arbeiten bundesweit und übersetzen amtlich bestätigt Ihre Apostille in 40 Zielsprachen. Den Dolmetscherservice bieten wir z.B. für Wolfsburg, Kassel, Bielefeld, Mannheim, Dortmund, Berlin, München, Nürnberg, Hamburg, Hannover, Bremen, Emden, Leer, Papenburg, Münster, Kiel, Wilhelmshaven, Essen, Dresden, Delmenhorst, Osnabrück, Lingen, Nienburg, Duisburg, Düsseldorf, Westerstede, Wilhelmshaven, Hemmingen, Frankfurt, Köln, Bochum, Oberpframmern, Oberpierscheid, Oberpleichfeld, Öllingen, Ölsen, Öpfingen, Östringen, Padenstedt, Paderborn, Pahlen, Painten, Pfaffschwende, Pfakofen, Pfalzfeld, Pfarrweisach, Pfatter, Pfedelbach, Pfeffelbach an,
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot, wenn Sie eine Apostille übersetzen und beglaubigen lassen wollen. Senden Sie uns dazu bitte alle notwenigen Informationen samt eines Scans oder eines Fotos des Dokumentes. Bitte geben Sie auch an, ob es sich um einen Eilauftrag handelt.
Sie können unser Übersetzungsbüro während unserer Bürozeiten unter der Hotline 0441 / 570 01 55 von 8.30–17.00 Uhr erreichen.
Holen Sie sich gleich ein kostenloses Angebot für eine beglaubigte Übersetzung!
Die Erstellung des Angebotes ist kostenlos und unverbindlich.
Wir verpflichten uns zur absoluten Geheimhaltung aller Anfragen und Aufträge.