Wer ein offizielles Dokument in eine andere Sprache übertragen möchte, sollte diesen Auftrag an ein Übersetzungsbüro abgeben. Insbesondere für Urkunden, Abi-Zeugnisse oder Personalausweise werden beglaubigte Übersetzungen von ermächtigten Übersetzern gefordert. Diese müssen von vereidigten und gerichtlich bestellten Übersetzern vorgenommen werden. Gerne erstellen wir für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Ämter und Behörden erwarten in den meisten Fällen eine beglaubigte Übersetzung. Die beeidigten Übersetzer müssen eine verbindliche und wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente garantieren. Fachübersetzer sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung zu bestätigen. Die übersetzen Dokumente sind anschließend beglaubigt.
Unsere Übersetzer sind in der Lage, Ihre Dokumente in 40 Sprachen zu übersetzen. Neben den gängigen Sprachkombinationen wie etwa Deutsch Arabisch, Deutsch Russisch, Deutsch Rumänisch, Deutsch Türkisch, Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch oder Deutsch-Spanisch bieten wir auch exotische Übersetzungen an wie Afghanisch-Deutsch, Persisch-Deutsch, Hebräisch Deutsch, Chinesisch Deutsch oder Litauisch-Deutsch. Zu den am häufigsten angefragten Übersetzungen gehören:
Die Preise für die amtliche Übersetzung von Dokumenten können nicht pauschal genannt werden. Sie richten sich nach der Art der Übersetzung, nach dem Umfang des Ausgangsdokumentes und auch nach der Zielsprache. Übersetzungen in exotische Sprachen sind in der Regel kostenintensiver als Übersetzungen in gängige Sprachkombinationen. Letztlich richtet sich der Preis für eine Übersetzung auch danach, ob es eine einfache Beglaubigung, eine Apostille oder eine Legalisation sein soll und wie schnell der Übersetzungsauftrag ausgeführt werden muss. Auf Wunsch erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente innerhalb von 48 Stunden.
*Der Preis variiert je nach Sprache, Fachgebiet und Volumen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Portokosten und der gesetzlichen MwSt. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, und Sie bekommen am gleichen Tag unser Festpreisangebot.
Eine Übersetzung der Dokumente kann bereits innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Der Kunde lädt sein Dokument hoch, bekommt ein Angebot und gibt den Zeitpunkt an, zu wann er die Übersetzung benötigt. Die Übersetzer werden den Termin in jedem Falle einhalten. Da in unserer Übersetzungsagentur nach dem 4-Augen-Prinzip gearbeitet wird, um fachlich einwandfreie Übersetzungen abzuliefern, braucht es entsprechend Zeit, um den Auftrag korrekt abzuschließen. Indem Sie von vornherein alle Dokumente hochladen und alle wichtigen Felder ausfüllen, können Sie Zeitverluste vermeiden.
Eine einfache Übersetzung kann im Prinzip von jedem Übersetzer oder Muttersprachler durchgeführt werden. Das ist oft ausreichend beispielsweise bei der Übersetzung von privaten Dokumenten oder Übersetzungen aus dem Web. Behörden im Ausland verlangen für Urkunden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Eine solche Übersetzung von Dokumenten darf nur von einem beeidigten und gerichtlich bestellten Übersetzer vorgenommen werden, der für die Richtigkeit der Übersetzung bürgt. Urkunden, Zeugnisse, Zollunterlagen oder Zertifikate müssen in der Regel beglaubigt werden.
Den Übersetzungsservice bieten wir deutschlandweit (z.B. für Bochum, Nienburg, Mainz, Saarbrücken, Oldenburg, Ulm, Melle, Dortmund, Brake, Nordenham, Westerstede, Berlin, München, Nürnberg, Hamburg, Bremen, Emden, Leer, Papenburg, Münster, Kiel, Rastede, Bremerhaven, Wilhelmshaven, Essen, Osnabrück, Dresden, Hannover, Frankfurt, Bochum, Karlsruhe, Lüneburg, Bremerhaven, Flensburg, Lübeck, Mannheim, Braunschweig, Wolfsburg, Köln, Neunkirchen, Niestetal, Nordhorn, Nordstemmen, Northeim, Nottuln, Ochtrup, Oelde, Olfen, Olpe, Olsberg, Osterode am Harz, Ottersberg, Oyten, Peine, Plettenberg, Recke, Rheine, Rinteln, Sarstedt, Sassenberg, Saterland, Schmallenberg, Schotten, Schwerte, Seesen, Selm, Senden, Sendenhorst, Siegen, Soest, Frankenberg (Eder), Freudenberg, Friesoythe, Fröndenberg (Ruhr), Fuldatal, Ganderkesee, Garrel, Geseke, Goslar, Göttingen, Greven, Halver, Hameln, Hamm, Hann. Münden, Haren (Ems), Harsum, Hemer, Herzberg am Harz, Hessisch Lichtenau, Hessisch Oldendorf, Hilchenbach, Hildesheim, Hofgeismar, Hohenhameln, Holzminden, Holzwickede, Hörstel, Einselthum, Einöllen, Eiselfing, Eisenach, Eßbach, Eßleben-Teutleben, Eßlingen, Eßweiler, Eydelstedt) an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen an.
Die Übersetzung aller Dokumente wird von Muttersprachlern / Native Speakern durchgeführt. Sie haben die Sprache im Blut und können eine höchste Übersetzungsqualität anbieten. Unsere Übersetzer sind staatlich geprüft und zertifiziert.
Sie können unser Übersetzungsbüro während unserer Bürozeiten unter der Hotline 0441 / 570 01 55 von 8.30–17.00 Uhr erreichen.
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Die Erstellung des Angebotes ist kostenlos und unverbindlich.
Wir verpflichten uns zur absoluten Geheimhaltung aller Anfragen und Aufträge.